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Automobilhandel von der Forst

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Automobilhandel von der Forst
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Häufige Fragen zu EU-Neuwagen (FAQ)

Was ist ein EU-Neuwagen?

Ein EU-Neuwagen ist ein fabrikneues Fahrzeug, das ursprünglich für einen anderen EU-Mitgliedsstaat produziert wurde und anschließend nach Deutschland importiert wird. Das Fahrzeug ist unbenutzt, hat keine Vorbesitzer und entspricht den EU-weit gültigen Herstellervorgaben. Sofern das Fahrzeug bereits eine ausländische Erstzulassung/Tageszulassung erhalten hat, weisen wir hier ausdrücklich daraufhin.

Sind EU-Neuwagen wirklich neu?

Ja. EU-Neuwagen sind Neufahrzeuge ohne Vorbesitzer. Sie wurden nicht zugelassen und haben in der Regel nur wenige Kilometer (Transport- oder Werkskilometer).

Oftmals bieten wir auch Fahrzeuge mit Erstzulassung/Tageszulassung kurz vor Auslieferung an, da wir dadurch noch bessere Preisvorteile für unsere Kunden erzielen können.

Warum sind EU-Neuwagen günstiger als deutsche Neuwagen?

Die Preisvorteile entstehen durch:

  • unterschiedliche Preisstrukturen sowie Kaufkraft in EU-Ländern

  • niedrigere Steuern und Abgaben

  • hohe Abnahmemengen im EU-Ausland

Der technische Zustand und die Qualität sind identisch mit deutschen Neuwagen.

Gibt es Unterschiede in der Ausstattung?

Ja, je nach Hersteller und Zielland können Serienausstattung und Ausstattungspakete leicht variieren.

Wir erklären transparent:

  • Serienausstattung

  • Sonderausstattung

  • mögliche Unterschiede zur deutschen Modellvariante

Haben EU-Neuwagen eine Herstellergarantie?

Ja. EU-Neuwagen verfügen über die volle Herstellergarantie, gültig in ganz Europa – also auch bei jeder Vertragswerkstatt in Deutschland.

Ist die Garantie in Deutschland uneingeschränkt gültig?

Ja. Die Herstellergarantie gilt EU-weit, unabhängig davon, in welchem Land das Fahrzeug ursprünglich verkauft wurde.

Kann ich meinen EU-Neuwagen bei jeder deutschen Vertragswerkstatt warten lassen?

Absolut. Wartung, Inspektion und Garantiearbeiten können bei jeder autorisierten Vertragswerkstatt durchgeführt werden.

Auch eine freie Kfz-Meisterwerkstatt kann - sofern Sie die Inspektionen nach Herstellervorschrift durchführt – durchführen. Holen Sie sich jedoch vorher die Zustimmung der freien Kfz-Meisterwerkstatt ein.

Garantiearbeiten können ausschließlich beim offiziellen Vertragshändler bzw. Vertragswerkstatt durchgeführt werden, da nur diese die Garantiearbeit mit dem Hersteller abrechnen können.

Wie läuft der Kauf eines EU-Neuwagens ab?

  1. Auswahl des Wunschfahrzeugs

  2. Transparente Angebotsübersicht

  3. Kaufvertrag nach deutschem Recht

  4. Import & Vorbereitung

  5. Übergabe oder Lieferung

Wir begleiten Sie von Anfang bis Ende.

Wie lange dauert die Lieferung eines EU-Neuwagens?

Je nach Fahrzeug und Verfügbarkeit:

  • Lagerfahrzeuge: 2–3 Wochen

  • Bestellfahrzeuge: je nach Marke und Modell zwischen 4 – 8 Monate

Ist der Kauf eines EU-Neuwagens sicher?

Wir beschäftigen uns seit mehr als 30 Jahren mit dem EU-Neuwagenimport.

Ihre Vorteile:

  • Vertrag nach deutschem Recht

  • Ohne Anzahlung bei Bestellung

  • Volle Transparenz

  • Persönliche Beratung

Gibt es Risiken beim EU-Neuwagenkauf?

Nicht bei einem erfahrenen Importhändler. Wichtig ist:

  • klare Fahrzeugbeschreibung

  • nachvollziehbare Herkunft

  • Garantie-Nachweis

Genau darauf legen wir größten Wert.

Haben EU-Neuwagen deutsche Bedienungsanleitungen?

Nein.

Die Hersteller stellen die deutschen Bedienungsanleitungen oftmals zum Download bereit. Auf Wunsch bestellen wir Ihnen gegen Gebühr eine deutsche Bedienungsanleitung.

Kann ich meinen EU-Neuwagen finanzieren oder leasen?

Ja. Wir bieten:

  • Finanzierung

  • Leasing

  • Inzahlungnahme Ihres Gebrauchtwagens

Individuell und transparent.

Warum sollte ich einen EU-Neuwagen bei Automobilhandel von der Forst kaufen?

  • Deutlich günstigere Neuwagenpreise – EU-Preisvorteile zwischen 20 – 40%

  • Volle Herstellergarantie

  • Persönliche Beratung

  • Mehr als 30 Jahre Erfahrung mit EU-Importe

  • Maximale Transparenz

  • Mehr als 30.000 ausgelieferte Neufahrzeuge

Sind ab Werk Winter- bzw. Ganzjahresreifen bestellbar?

Leider bieten die Hersteller keine optionalen Winterreifen ab Werk direkt an. Bei Fahrzeugabholung am Standort Selfkant-Tüddern arbeiten wir mit einer Partnerwerkstatt zusammen und haben daher die Möglichkeit Ihnen gerne zusätzliche Winterreifen anzubieten.

Einige Hersteller bieten die Möglichkeit ab Werk anstelle der Sommerbereifung gegen Aufpreis Ganzjahresreifen zu bestellen. Sofern die Möglichkeit besteht, ist dies im Fahrzeug-Konfigurator als Sonderausstattung bestellbar. Wenn Sie im Konfigurator nichts finden, ist es ab Werk leider nicht möglich. Auch hier können wir Ihnen über unsere Partnerwerkstatt zusätzliche Ganzjahresreifen anbieten. Ein Eintausch der Sommerreifen ist jedoch leider nicht möglich.

Muss eine Anzahlung bei Bestellung geleistet werden?

Nein, Sie müssen bei uns keine Anzahlung leisten.

Wie erfolgt die Fahrzeugabholung am Standort Selfkant-Tüddern?

Sofern Sie das Fahrzeug bei uns am Hauptstandort Selfkant-Tüddern abholen kommen, können wir Ihnen folgendes anbieten:

Fahrzeugzulassung Kreis Heinsberg:

Für unsere Kunden aus dem Kreis Heinsberg übernehmen wir gerne die Fahrzeugzulassung.

Wir berechnen für die Gebühren beim Straßenverkehrsamt inkl. Wunschkennzeichen-Gebühr, grüne Plakette sowie 2x Kennzeichen 95 EUR.

Sämtliche Dokumente die wir für die Zulassung benötigen, senden wir Ihnen mit der Bereitstellungsanzeige zu.

Wir benötigen diese Dokumente inkl. EVB-Nummer, Ihr reserviertes Wunschkennzeichen sowie Original-Personalausweis für unsere Zulassungsstelle in Heinsberg.

Kurzzeitkennzeichen:

Wir beschaffen einen Tag vor Fahrzeugabholung Ihre Kurzzeitkennzeichen für die Überführung Ihres Neuwagens von unserem Firmensitz zu Ihnen nach Hause.

Die Kurzzeitkennzeichen besorgen wir immer Donnerstags und wir liefern die Fahrzeuge immer Freitags an unsere Kunden aus.

Das Kurzzeitkennzeichen hat eine Gültigkeit bis einschließlich Montags/Dienstags in der Folgewoche. Bitte schauen Sie, dass Sie den Zulassungstermin direkt Montags oder Dienstags nach Fahrzeugabholung bereits durchführen, damit Sie - sofern Ihr Straßenverkehrsamt eine Vorführpflicht hat - noch gültige Kurzzeitkennzeichen besitzen!

Zwecks Beschaffung der Kurzzeitkennzeichen benötigen wir von Ihnen mit Erhalt der Kfz-Bereitstellungsanzeige:

-Vollmacht zwecks Beschaffung der Kurzzeitkennzeichen

(erhalten Sie von uns mit Erhalt der Bereitstellungsanzeige)

-EVB-Versicherungsnummer für Kurzzeitkennzeichen

(bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung immer direkt 2 EVB-Nummern an, einmal für das Kurzzeitkennzeichen und einmal für die richtige Zulassung bei Ihnen am Wohnort)

-beglaubigte Personalausweiskopie (Vorder-/Rückseite)

(die beglaubigte Kopie darf nicht älter als 1 Monat mit Beantragung der Kurzzeitkennzeichen sein)!

Vorab-Zusendung der Zulassungspapiere:

Auf Wunsch senden wir Ihnen die Zulassungsdokumente für die Zulassung an Ihrem Wohnsitz per Einwurf-Einschreiben zu.

Voraussetzung hierfür ist die vollständige Zahlung des Kaufpreises durch Überweisung vor Versendung der Zulassungsdokumente.

Bitte vereinbaren Sie sofort nach Erhalt der Bereitstellungsanzeige mit Ihrer Zulassungsstelle einen Zulassungstermin.

Bitte klären Sie ab, ob Ihre Zulassungsstelle eine Vorführpflicht hat. Im Falle einer Vorführpflicht können wir auf Ihren Wunsch hin, den TÜV zu uns bestellen, damit dieser eine

Bestätigung der Fahrgestellnummer ausstellt und wir Ihnen diese Bestätigung mit der Zulassungspapieren zusenden. Diese zusätzliche TÜV-Bestätigung kostet 50 EUR Aufpreis!

Bitte klären Sie, ob Ihre Zulassungsstelle diese TÜV-Bestätigung der Fahrgestellnummer akzeptiert.

Bieten Sie eine Speditionsanlieferung zu meinem Wohnsitz an?

Ja, wir bieten bei den meisten Bestell- sowie Vorlauffahrzeugen unseren Kunden die Möglichkeit an, das Fahrzeug KOSTENLOS per Spedition an die Wohnanschrift zu liefern.